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CVFR - Kontrollierter Sichtflug

Die Ausbildung für kontrollierten Sichtflug CVFR wird benötigt für Flüge im Luftraum "C" und bei Nacht. Sie benötigen diese Be- rechtigung, wenn Sie einen PPL A oder B besitzen, mit dessen Ausbildung vor dem 1.5.2003 begonnen wurde, und mit dem Sie die o.g. Flüge durchführen wollen, oder wenn Sie Ihren Schein auf einen PPL A (JAR FCL) umschreiben möchten. Die CVFR Berechtigung wird auch für die Umschreibung von PPL N nach PPL A benötigt.

Die Ausbildung beträgt 10 Flugstunden und 30 Stunden Theorieunterricht. 5 Flug- stunden können alternativ auf einem Simulator (FNPT) durchgeführt werden. Auch der gleichzeitige Erwerb des AZF ist sinnvoll.

Für Inhaber eines PPL A (JAR FCL) ist die CVFR Berechtigung in ihrer PPL A Lizenz enthalten.