Die Ausbildung für kontrollierten
Sichtflug CVFR wird benötigt für Flüge im Luftraum
"C" und bei Nacht. Sie benötigen diese Be- rechtigung,
wenn Sie einen PPL A oder B besitzen, mit dessen Ausbildung
vor dem 1.5.2003 begonnen wurde, und mit dem Sie die o.g. Flüge
durchführen wollen, oder wenn Sie Ihren Schein auf einen
PPL A (JAR FCL) umschreiben möchten. Die CVFR Berechtigung
wird auch für die Umschreibung von PPL N nach PPL A benötigt.
Die Ausbildung beträgt 10
Flugstunden und 30 Stunden Theorieunterricht. 5 Flug- stunden
können alternativ auf einem Simulator (FNPT) durchgeführt
werden. Auch der gleichzeitige Erwerb des AZF ist sinnvoll.
Für Inhaber eines
PPL A (JAR FCL) ist die CVFR Berechtigung in ihrer PPL A Lizenz
enthalten.
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